Ausbildungen

Sachverständiger Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Die Sachverständiger Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein anerkannter Qualifikationsnachweis für Sachverständige verschiedener Fachrichtungen. Sie bestätigt gegenüber Auftraggebern, Gerichten, Versicherungen und Unternehmen eine nach objektiven Kriterien überprüfte fachliche Kompetenz und wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Zertifizierungsmöglichkeiten der SBW GmbH sowie die entsprechenden Vorbereitungskurse für die verschiedenen Fachgebiete. Informieren Sie sich über Voraussetzungen, Ablauf und die einzelnen Zertifizierungslehrgänge und wählen Sie den passenden Weg zu Ihrer Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Personenzertifizierung für Sachverständige

Zertifizierungslehrgänge

KFZ EU-Zertifizierung Prüfung ADA Invivo nach DIN EN 17024

Kfz-GutachterEU Zertifikatsseminar

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BAU EU Zertifizierung Schaden nach DIN EN 17024

Bau-Gutachter SchadenEU Zertifikatsseminar

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BAU EU Zertifizierung Wertermittlung nach DIN EN 17024

Bau-Gutachter WertEU Zertifikatsseminar

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Vorbereitungs Lehrgang EU Zertifizierung DIN 17024

Bau-Gutachter SchadenPrüfungsvorbereitung

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3-Tages Lehrgang

Vorbereitungs Lehrgang EU Zertifizierung DIN 17024

Bau-Gutachter WertermittlungPrüfungsvorbereitung

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3-Tages Lehrgang

Vorbereitungs Lehrgang EU Zertifizierung DIN 17024

KFZ-GutachterPrüfungsvorbereitung

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Sachvertständigenleistung Zertifizierung nach DIN EN 16775

Zertifizierung Sachverständigenleistung nach DIN EN 16775:2016

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RE-Zertifizierungslehrgänge

KFZ Rezertifizierungs Prüfung ADA Invivo nach DIN EN 17024

Kfz-Gutachter

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EU Zertifikatsseminar

BAU Re-Zertifizierung Schaden nach DIN EN 17024

Bau-Gutachter Schaden

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EU Zertifikatsseminar

BAU Re-Zertifizierung Wertermittlung nach DIN EN 17024

Bau-Gutachter Wert

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EU Zertifikatsseminar

Gerichte können nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige beauftragen

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein anerkannter Nachweis fachlicher Kompetenz. In der Rechtsprechung wurde bestätigt, dass auch nach dieser Norm zertifizierte Sachverständige von Gerichten als Gerichtssachverständige beauftragt werden können.

In seinem Beschluss vom 19. Juli 2017 (Az. 1 OH 19/15) stellte das Landgericht Hechingen fest, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 einen der öffentlichen Bestellung vergleichbaren Sachkundenachweis darstellt. Das Gericht führte aus, dass die Vorschrift des § 404 Abs. 3 ZPO lediglich eine Ordnungsvorschrift ist und Gerichte deshalb nicht verpflichtet sind, ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auszuwählen.

Diese Rechtsauffassung steht im Einklang mit weiteren Entscheidungen, unter anderem des OLG Hamm und des OLG Düsseldorf, die ebenfalls bestätigt haben, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 bei der Auswahl gerichtlicher Sachverständiger berücksichtigt werden kann.

> Hinweis: Die Entscheidung über die Auswahl eines Sachverständigen trifft stets das zuständige Gericht im Einzelfall.

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