KFZ Gutachter Ausbildung Wertermittlung
Die KFZ-Gutachter-Ausbildung Wertermittlung vermittelt Ihnen alle wichtigen Kenntnisse zur professionellen Bewertung von Fahrzeugen. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte aus dem Kraftfahrzeuggewerbe, die Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten fachgerecht erstellen möchten.

Sie erwerben praxisnahes Wissen zur Wertermittlung von Pkw, Nutzfahrzeugen und Oldtimern sowie zur Ermittlung von Restwert, Wiederbeschaffungswert und Zeitwert. Unsere erfahrenen Dozenten vermitteln die Inhalte anhand realer Praxisfälle und aktueller Bewertungsverfahren.
Eine Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, da es sich bei diesem Seminar nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG um eine anerkannte berufliche, nicht umsatzsteuerpflichtige Bildungsmaßnahme handelt.
Wichtiger Hinweis
Ausbildung
Das Betätigungsfeld der KFZ-Wertgutachter ist vielseitig:
- Fahrzeugbewertung
- Restwertermittlung
- Oldtimer-Gutachten
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
- Merkantile Wertminderung (Minderwertformel: Hamburger Modell, Halbwachs und Ruhkopf / Sahm)
Ziel
Unsere Seminarteilnehmer werden in die Lage versetzt, Wertgutachten im KFZ-Wesen selbständig zu erstellen, sowie die Bewertung von Leasing- und Gebrauchtfahrzeugen durchzuführen. Ihre berufliche Qualifikation ermöglicht es uns, Sie in einem Intensiv-Seminar in verhältnismäßig kurzer Zeit zu schulen.
Inhalte
- KFZ-Wertermittlung
- Recht und Versicherung
- Einflussfaktoren einer Fahrzeugwertermittlung
- Fahrzeugbewertung (PKW, Zweirad, LKW und Aufbauten) mittels EDV
- Wertermittlung unter Zuhilfenahme von Restwert- und Internetbörsen und Fahrzeug Aufkäufer
- Individuelle regionale und überregionale Marktermittlung
- Bewertung nach Wertkurven
- Wiederbeschaffungswert, PKW, Zweirad und LKW Wertminderung (Alt- und Vorschäden)
- Händlereinkaufswert
- Zeitwert
Gründe für die Erstellung von Fahrzeugbewertungen:
- An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
- Erbschaft
- Verzollung
- Der marktgerechte Fahrzeugwert: z. B. durch Fahrzeugbewertung, durch überregionale Marktabfrage (Zeitschriften, Internet, Auktionen)
- Restwertermittlung nach BGH
- Wertgutachten z. B. für Oldtimer, Grundlagen des Sachverständigenrechts
- Erläuterungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Besonderheiten § 13 AKB
Seminardauer für den Lehrgang | KFZ Wertermittlung
3 TAGE Intensiv Seminar
Das Seminar umfasst 3 Tage (täglich von 9.00 bis ca. 17.00 Uhr). Letzter Seminartag ist Prüfungstag.
Dieses Zeitmodell erlaubt es den Seminarteilnehmern, sich ohne Verlust der üblichen Geschäftszeiten weiterzubilden und sich parallel dazu das neue Geschäftsfeld der Sachverständigentätigkeit zu erschließen.
Der Teilnehmer erhält nach gezahlter Seminargebühr die Schulungsunterlagen per Wetransfer-Link, mit den Schulungs-Inhalten frühzeitig übersandt. Somit ist eine effektive Vorbereitung für das Seminar möglich und der Teilnehmer besitzt bereits umfangreiche Kenntnisse zum Seminarantritt.
Kenntnisprüfung zum KFZ Sachverständigen
Prüfgebühren 3 Tage Seminar jeweils netto 299,00€ zzgl. 56,81€ (19% MwSt.), brutto 355,81€. Bei 5 Tage komplett Seminar netto 398,00€ zzgl. 75,62€ (19% MwSt.), brutto 473,62€. (Ersparnis Prüfgebühr bei 5 Tage Seminar Wert und Schäden netto 200,00€ zzgl. 38,00€ (19% MwSt.), brutto 238,00€.) Das Seminar endet mit der Kenntnisprüfung vor dem Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V.. Sie erhalten nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung und ein Zertifikat des Verbandes freier KFZ-Sachverständiger e.V. Bei Nichtbestehen der Prüfung können Sie ein Folgeseminar kostenlos besuchen und erneut an der Prüfung teilnehmen. In diesem Fall werden die Prüfungsgebühren vom Schulungsanbieter zur Hälfte übernommen.
Zertifikate
Teilnahmezertifikat
Zertifikat vom Fachverband mit Prüfbescheinigung
Dozenten
Das Dozententeam besteht aus Professoren, Diplom-Ingenieuren, Rechtsanwälten, Diplom-Betriebswirten, staatlich geprüften KFZ-Technikern, KFZ-Sachverständigen, KFZ-Meistern usw., die eine optimale theoretische und praxisorientierte Weiterbildung gewährleisten. Sie sind fachlich und didaktisch hoch qualifiziert und vermitteln den Lehrstoff leicht verständlich und interessant.
Gebühren
Weiterbildung und Kooperation
Während der Weiterbildung steht die SBW als ständiger Ansprechpartner in allen seminar- und fachbezogenen Fragen zur Verfügung.
Die Seminargebühr beträgt 1495,00€.
Enthalten sind Teilnahmekosten, umfassende Seminarunterlagen
Fördermöglichkeiten für den KFZ Sachverständigen
- Landesversicherungsanstalt (LVA)
- Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
- Jobcenter
- Bundeswehr Berufsförderungsdienst
- Berufsgenossenschaft (BG)
Unterbringung
Aufgrund der bundesweiten Tätigkeiten, finden die Schulungen in der Regel in der Nähe der Wohnsitze der Teilnehmer statt. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, Übernachtungen für die Seminardauer am Veranstaltungsort zu buchen, hilft der persönliche Kundenbetreuer gerne bei der Reservierung. Die Kosten der Übernachtungen sind vom Teilnehmer mit dem Hotel abzurechnen.
Bei Fragen und für nähere Informationen wenden Sie sich bitte and die Kundenbetreuung.
Diese ist montags bis freitags von 7:30 bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 18:00 Uhr unter folgenden Rufnummern erreichbar: 0172/251 22 29
Einstiegsqualifikation zum KFZ Sachverständigen | Wertermittlung
- KFZ-Meister
- KFZ-Techniker-Meister
- Lackierer-Meister
- KFZ-Elektriker-Meister
- Zweiradmechaniker-Meister
- Karosseriebau-Meister
- staatl. geprüfter KFZ-Techniker
- Dipl.-Ing. FH / TH mit Fachrichtung Kraftfahrzeug
- Altgeselle
Qualifizierung: aus Guten Gründen
- Wettbewerbsvorteil – höhere Anerkennung bei Auftraggebern auch in angrenzenden Bereichen
- Fachkompetenz – Erhöhung der Vertrauensbasis bei Auftraggebern
- neues Betätigungsfeld und Erweiterung der Kundenkontakte mit zusätzlichen Einnahmen
- Auftragserteilung durch Private, Firmen, Gerichte, Versicherer, Expertensuchdienste, Banken, Rechtsanwälte, etc
- zweites Standbein durch Selbständigkeit als Bausachverständiger
Sachverständigenausrüstung
- Profiltiefenmesser
- Magnetpfeile
- Umgang mit Lackschichtenmessgeräten
Der Gutachtenauftrag
- Auftragserteilung
- Abtretungserklärung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Faktoren zur Erstellung von Wertgutachten
- Erläuterung von Kundenarten / Fahrzeugarten
Ab Wann Ist Ein Fahrzeug Ein Oldtimer?
- Voraussetzung für ein H-Kennzeichen
- Einstufung Youngtimer
Was Bedeutet der Begriff Restauration / Restaurierung?
- Begriffserläuterung im Alltag
Bewertungsfaktoren für Wertgutachten
- Positiv wertbeeinflussende Faktoren
- Negativ wertbeeinflussende Faktoren
- Neutral wertbeeinflussende Faktoren
Ablauf Einer Bewertung
- Auftragserstellung
- Identitätsprüfung
- Fahrzeugbesichtigung
- Dokumentation
- Fotografische Dokumentation
- Ausarbeitung des Gutachtens
- Honorarrechnung
Begriffserklärungen
- Marktwert
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
- Wiederherstellungswert
- Verkehrswert
- Versicherungswert
- Zeitwert
Zustandsnoten
- Noten 1-5
- Der Oldtimer
Anforderungskatalog für Die Begutachtung von Oldtimern
- Checkliste
- Voraussetzungen
Fotografische Dokumentation
- Was bedeutet die Bilddokumentation im Gutachten
Wertgutachten
- Voraussetzung für ein Wertgutachten
Mustergutachten
- Vorlagen für den täglichen Gebrauch
Schadensrecht
Für weitere Fragen oder Anfragen zu Seminaren für den KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachter stehen wir ihnen gerne zu einem persönlichen Kundengespräch zur Verfügung.
- Begriffsbestimmungen
- Rechtsanwaltskosten
- Die Schadensabwicklung von Unfällen mit Beteiligung von Leasingfahrzeugen
- Inhalt des Leasingvertrages
- Informations-und Mitwirkungspflichten
- Abrechnung auf fiktiver Baisis
- Sonstige Pflichten des Leasingnehmers
- Ansprüche des Leasingnehmers / Leasinggebers
- Totalschaden
- 130%-Grenze
- Quotenrecht
- Restwert / Wertminderung
- Sonstige Kosten
- Haftung des Leasingnehmers
- Haftung des Dritten und des Kaskoversicherers
- Wertbegriffe
- Haftpflicht / Deckung
- Bürgerliches Gesetzbuch
- §823 Schadensersatzpflicht
- §249 Schadenersatz durch Naturalherstellung
- §250 Schadenersatz in Geld nach Fristsetzung
- $251 Schadenersatz in Geld ohne Fristsetzung
- $252 Entgangener Gewinn
- §631 Werkvertrag
- $632 Vergütung (neue Fassung)
- $315 Bestimmung der Leistung
- $316 Bestimmung der Gegenleistung
- Vergütung (JVEG)
- Allgemeine Vorschriften
- Gemeinsame Vorschriften
- Vegütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
- Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern
- Entschädigung von Zeugen und Dritten
- Schlussvorschriften
- Zivilprozessordnung
- Leitsätze und Erläuterungen für Gutachten
- Honorar nach Schadenshöhe
- Diverse Gerichtsurteile
- Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
Zertifikate & Unterlagen
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0 21 53 / 97 76 – 0Leiterin der Kundenbetreuung Simone MüllerVon 08:00 bis 20:00 Uhr
0157 / 34 35 60 33oder senden Sie uns eine Mail
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